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Wird der E-CHECK vor Gericht anerkannt? PDF Drucken E-Mail

Seit dem 1. Oktober 1997 sind auch Wohnungen und andere privat genutzte Gebäude von der Prüfpflicht nicht mehr ausgeschlossen. Zwar besteht mit dieser Novellierung für Privatkunden keine ausdrückliche Rechtspflicht. Bei Schadensfällen verweisen Gerichte aber auf Richtlinien, wie z.B. die VDE-Norm. Damit erlangt der E-CHECK nicht nur für den Mieter, sondern auch für Hausverwaltungen, Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungseigentümer eine besondere Bedeutung.

Da er die Einhaltung der geltenden technischen Vorschriften schwarz auf weiß nachweist, schützt er vor unliebsamen Überraschungen. Im Ernstfall können so beispielsweise etwaige Schadensersatzansprüche abgewiesen werden.

 
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